Wir Deutschen sind bekanntlich wahre Meister im Versicherungen abschließen; immer wieder zeigt sich, dass wir eigentlich gar überversichert sind und oft unnötige Versicherungen abschließen. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer. Blöd wird es aber auch, wenn im Ernstfall die entsprechende Versicherung fehlt und es teuer wird. Etwa wenn man glaubt, der Hund würde durch die eigene Haftpflichtversicherung abgedeckt werden und im Schadensfall kommt heraus, dass dem nicht so ist.

Eine Haftpflicht für den Vierbeiner

Eine lose Leine und Schwupps hat sich ihr Hund auf eigene Faust davon gemacht. Im Eifer des Gefechts beschädigt er durch Umwerfen oder dreckige Pfoten fremdes Eigentum. Der Schaden muss bezahlt werden und die Frage ist, wer dafür verantwortlich ist. De facto decken solche Schäden meist nicht die persönliche Haftschutzversicherung wie etwa im Fall von eigenen Kindern, sondern der Hundehalter benötigt eine gesonderte Hundehaftpflicht. Besonders ratsam ist sie dann, wenn Sie mehrere Hunde halten oder gar züchten. Für diesen Fall gibt es die sogenannte Zwingerhaftpflicht – der Name ist etwas irreführend; die Hunde müssen dafür nicht in einem Zwinger gehalten werden.

Hinweis: in manchen Bundesländern ist so eine Haftpflichtversicherung für den Halter Pflicht!

Eine Krankenversicherung für den Hund

Versicherung für den HundWenn ein Tier krank wird, dann empfinden wir das heute wie die Erkrankung eines Familienangehörigen. Natürlich wollen wir dann auch für unseren Hund die beste Medizinische Versorgung. Doch das kostet schnell sehr viel Geld, vor allem wenn operiert werden muss. Da lohnt es sich dann schon, wenn man vorher eine Versicherung abgeschlossen hat. Die Tarife einer solchen Versicherung sind sehr variable und hängen von den Wünschen des Hundehalters ab. Es kann zwischen unterschiedlichen Leistungspaketen gewählt werden und die Kosten liegen zwischen 20 und mehreren hundert Euro im Jahr. Alternativ kann man in diesem Fall aber auch ein Sparkonto einrichten, auf den man einen monatlichen Betrag überweist für den Fall der Fälle. Denn aus Gesetzgebersicht ist diese Versicherung keine Pflicht. (Quelle)

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